13.07.2026 - Grillen mit Rücksicht und Sicherheit
Sommerzeit ist Grillzeit. Viele unserer Mitglieder und Mieter genießen die warmen Tage gerne auf dem Balkon, im Mietergarten oder auf den Gemeinschaftsflächen. Damit das für alle ein angenehmes Vergnügen bleibt, bitten wir um gegenseitige Rücksichtnahme und die Beachtung einiger wichtiger Regeln.
Besondere Vorsicht ist beim Umgang mit offenem Feuer geboten. Offene Feuerstellen, Feuerschalen oder Lagerfeuer sind auf den Grundstücken der Genossenschaft grundsätzlich nicht gestattet, da sie ein erhöhtes Brandrisiko darstellen und Nachbarn durch Rauch und Funkenflug beeinträchtigen können.
Beim Grillen gelten folgende Regelungen:
- Elektrogrills dürfen auf Balkonen, in Mietergärten und – soweit vorgesehen – auf Gemeinschaftsgrünflächen genutzt werden.
- Kohlegrills sind auf Balkonen und in Wohnungen nicht gestattet. Die Nutzung ist in Mietergärten sowie auf geeigneten Gemeinschaftsgrünflächen möglich. Dabei ist ein Mindestabstand von 3 Metern zur Hauswand einzuhalten.
- Gasgrills können in Mietergärten und auf geeigneten Gemeinschaftsgrünflächen verwendet werden.
Unabhängig von der Grillart bitten wir darum, auf Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Rauch- und Geruchsbelästigungen sollten möglichst vermieden werden. Grillgeräte dürfen niemals unbeaufsichtigt betrieben werden.
Wie oft gegrillt werden darf oder zu welchen Zeiten dies zulässig ist, wird gesetzlich nicht einheitlich geregelt. Gerichte entscheiden hier häufig nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls. Umso wichtiger sind gegenseitige Rücksichtnahme sowie ein respektvolles Miteinander.